Am 15. September 2013 fanden fünf Volksentscheide in Bayern statt.
Zur Entscheidung standen die Volksbegehren über den Beschluss des Bayer. Landtags vom 20. Juni 2013.
Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit.
Für das Volksbegehren im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg ist das Landratsamt Amberg-Sulzbach verantwortlich.